Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD-Fraktion eine Sonderregelung im Gewerbesteuergesetz für Windenergieanlagen beschlossen. MdB Marianne Schieder begrüßt diese 70:30-Regelung, da dadurch auch die Standortgemeinden von Windkraftanlagen in den Genuss einer Gewerbesteuer kommen. Schon damals scheiterte die Ausweitung der Regelung auch auf die Photovoltaik an der Union.
Vor kurzem wurde die SPD-Politikerin von Kommunalpolitikern auf diese Gesetzeslücke angesprochen. Sie thematisierte diese Thematik in die SPD-Bundestagsfraktion. Marianne Schieder: "Wir wollten mit unserer Initiative eine gerechte Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen zwischen der Gemeinde mit dem Firmensitz und der Anlagen- Standortgemeinde in einem anteiligen Verhältnis von 30:70 erreichen. Dies ist eine wesentlich wirksamere Maßnahme zur Beschleunigung des Wachstums im Bereich der Erneuerbaren Energien als das, was die Koalition in diesem Gesetz zu bieten hat."
Die SPD-Bundestagsabgeordnete bedauert: "Bisher stehen die vollen Einnahmen aus der Gewerbesteuer alleine der Kommune mit dem Firmensitz zu. Kommunen, in denen sich die Standorte der stromerzeugenden Anlagen wie zum Beispiel größere Freiflächenanlagen befinden, gehen demnach leer aus." In der Praxis bestehe darin oftmals ein Hindernis für die Ausweisung neuer Vorranggebiete für Freiflächenanlagen.
Im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat die Mehrheit aus CDU/CSU sowie FDP aus parteitaktischen Gründen diesen sinnvollen Regelungsvorschlag abgelehnt. Abgeordnete der Union hatten mit Blick auf den eigenen Wirtschaftsflügel die Befürchtung, die Marktsituation von Photovoltaik zu verbessern und damit der Kampagne gegen die aus ihrer Sicht überförderte Solarenergie in Deutschland entgegen zu wirken. MdB Marianne Schieder: "So etwas kann man nur noch verstehen als Klientelpolitik für die großen Stromerzeuger und gegen den breiten deutschen Mittelstand in der Solarbranche mit seinen vielen hundert Firmen."