Wahl des Bundespräsidenten

Veröffentlicht am 12.02.2017 in Bundespolitik
 

An diesem Sonntag ist es soweit: Zum 16. Mal tritt die Bundesversammlung zusammen. Sie ist die größte parlamentarische Versammlung in Deutschland und wählt den Bundespräsidenten. Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus den 630 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 630 Delegierten (Wahlfrauen und Wahlmänner), die von den 16 Bundesländern benannt werden. Insgesamt zählt die Bundesversammlung also 1260 Mitglieder. Die Zahl ist relativ zur Bevölkerung, somit kommen die meisten Wahlmänner aus Nordrhein-Westfalen und die wenigstens aus Bremen.

Während die Abgeordneten quasi als "geborene" Mitglieder bezeichnet werden, sind die Wahlmänner und -frauen sogenannte gekorene Mitglieder. Für die Zeit der Mitgliedschaft haben die Gekorenen den gleichen Status wie Parlamentarier.

Frank-Walter Steinmeier als Kandidat der Koalition

Am Sonntag um 12 Uhr kommen nun die Abgeordneten und die Delegierten aus den Ländern im Plenarsaal des Bundestages zusammen und wählen den neuen Bundespräsidenten. Dessen Amtszeit dauert fünf Jahre, wobei zwei Amtsperioden rechtlich möglich sind. Der seit 2012 amtierende Bundespräsident Joachim Gauck hatte für sich eine weitere Amtszeit ausgeschlossen. Die Sozialdemokraten haben daraufhin im November den früheren Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) als Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen. Schließlich einigte sich die Große Koalition darauf, Steinmeier als gemeinsamen Kandidaten von SPD und Union für das Amt des Staatsoberhauptes zu nominieren.

Die Fraktion der SPD in der Bundesversammlung verfügt insgesamt über 384 Mitglieder – 193 Bundestagsabgeordnete und 191 Delegierte aus den Ländern. Die Länder nominieren neben Landespolitikerinnen und Landespolitikern auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Schauspielerinnen, Künstlerinnen, Musiker, Sportler oder Gewerkschafter. Für die SPD wählen beispielsweise die Sängerin Katja Ebstein, die Schauspielerin Iris Berben, die Fußballschiedsrichterin Bibiana Steinhaus und die Sänger Roland Kaiser sowie Peter Maffay den 16. Bundespräsidenten.

Bevor das geschieht, treten die SPD-Delegierten der Bundesversammlung am frühen Samstagabend zu einer Fraktionssitzung im Reichstagsgebäude zusammen, dort wird sich Frank-Walter Steinmeier auch noch einmal als Kandidat für das Amt vorstellen.

Gottesdienst, Zählappell und Wahl

Am nächsten Morgen geht es straff weiter: Einem Gottesdienst folgt der so genannte Zählappell in einer weiteren Fraktionssitzung. Sollten dann Delegierte fehlen, werden sie kontaktiert, um sicherzustellen, dass die Delegation vollständig an der Wahl des Bundespräsidenten teilnehmen kann. Zudem werden die Delegierten von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann über den Ablauf der Wahl informiert.

Und dann beginnt die Wahl. Die Sitzung der Bundesversammlung leitet Bundestagspräsident Norbert Lammert. Er ruft jeden Stimmberechtigten und jede Stimmberechtigte einzeln auf, dann gibt der bzw. die Aufgerufene seine oder ihre Stimme ab und verlässt den Plenarsaal. Lammert gibt schließlich das Stimmergebnis bekannt und fragt die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Es kann zu mehreren Wahlgängen kommen. Der gewählte Bundespräsident hält im Anschluss eine kurze Rede und gibt einen Empfang für alle im Paul-Löbe-Haus.

Zum Hintergrund:

Die Bundesversammlung wird vom Bundestagspräsidenten einberufen und muss spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers zusammenkommen. Die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin regelt das Grundgesetz in Artikel 54. Die Bundesversammlung wählt ihn bzw. sie ohne Aussprache in geheimer Wahl mit amtlichen Stimmzetteln. Es können sich Bürgerinnen und -bürger mit der deutschen Staatsbürgerschaft zur Wahl stellen, die mindestens 40 Jahre alt sind. Gewählt ist der Kandidat oder die Kandidatin, auf den oder die die Mehrheit der Stimmen entfällt. Wichtig: Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der Regierung angehören, er darf in keiner Unternehmungsleitung und keinem Aufsichtsrat sitzen oder sonstige Berufseinnahmen haben.

 

 

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