Nein zur Kopfpauschale! JA zur Bürgerversicherung!

Veröffentlicht am 18.06.2011 in Gesundheit
 

Schwarz-Gelb will die Drei-Klassen-Medizin – gute Versorgung soll nur noch bekommen, wer es sich leisten kann. Nach diesem unsolidarischen Grundsatz hat die Koalition aus Union und FDP die so genannte Gesundheitsreform im Bundestag verabschiedet. Damit werden die tragenden Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung zerschlagen: das Sachleistungsprinzip, die einkommensabhängigen Beiträge und der gleiche Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung.

Eine SPD-Projektgruppe unter der Leitung von SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat ein Gegenkonzept erarbeitet: die Bürgerversicherung. Das Grundprinzip: Alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich am System entsprechend ihrer Möglichkeiten, die Finanzierung wird auf mehr Schultern verteilt, niemand wird überfordert und: Der medizinische Fortschritt wird auch in Zukunft allen zur Verfügung stehen, niemand wird im Krankheitsfall alleine gelassen, niemand muss sich verschulden, um eine lebensrettende Operation zu finanzieren.

Die Fakten

Die Krankenversicherungsbeiträge werden ab dem 1. Januar 2011 von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent steigen.?
Arbeitnehmer zahlen dann 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent Krankenversicherungsbeitrag – 0,9 Prozent weniger als die Arbeitnehmer.?
Ein Durchschnittsverdiener muss nach den neuen Sätzen rund 145 Euro mehr pro Jahr Krankenversicherungsbeiträge zahlen.?
Hinzu kommen die Zusatzbeiträge, über deren Höhe jede Krankenkasse künftig selbst bestimmen soll. Hiermit soll jede Kasse ihr Defizit ausgleichen.

Die Argumente

Schwarz-Gelb will, dass gesetzlich Versicherte doppelt zahlen: den Versicherungsbeitrag und die Zusatzbeiträge. Privatversicherte, Ärzte und Apotheker werden verschont.?
Künftige Kostensteigerungen sollen künftig von den Versicherten über die Zusatzbeiträge allein getragen werden. Das ist die "Kopfpauschale durch die Hintertür".?
Der Arbeitgeberanteil am Versicherungsbeitrag soll künftig ganz eingefroren werden. Dies ist der Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung, die über Jahrzehnte eine Grundlage für Wohlstand und sozialen Frieden in Deutschland war.?
Wie ein Ausgleich für Geringverdiener gestaltet werden soll, ist bislang völlig offen. Geringverdiener und Rentner werden nur einen Bruchteil der höheren Gesundheitskosten erstattet bekommen.?
FDP und CDU/CSU hatten vor der Bundestagswahl versprochen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer "mehr Netto vom Brutto" haben werden. Das Gegenteil trifft zu: Die Menschen werden weniger in der Tasche haben.?
Die schwarz-gelbe Gesundheitsreform ist ein klarer Wählerbetrug.

Unsere Alternative

Die SPD hat jetzt mit dem Konzept für die Bürgerversicherung ein Gegenkonzept vorgelegt. Damit medizinischer Fortschritt für alle bezahlbar bleibt.

Mit der Bürgerversicherung soll das Prinzip der Selbstverwaltung gestärkt werden und die Interessen der Versicherten noch besser als bisher einbezogen werden. Unter anderem müsste eine unabhängige Patientenberatung sowie die unabhängige Versorgungsforschung ausgebaut werden, heißt es in dem Konzept. Denn im Zeitalter rapiden medizinischen Fortschritts brauchten sowohl die Patienten als auch die Ärzte unabhängige Beratung und Informationen, um dauerhaft das notwendige Vertrauensverhältnis bewahren zu können. Mit einem Patientenrechtegesetz will die SPD darum die rechtliche Stellung der Versicherten in der Bürgerversicherung stärken.

Ziel der Bürgerversicherung ist, dass über die Schnelligkeit und den Umfang der Behandlung allein die Schwere der Erkrankung bestimmen. Die Grundfinanzierungsprinzipien der Bürgerversicherung siehen darum die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Erwerbsstatus mit allen Einkommensarten vor. Das heißt: Auch hohe Kapitaleinkünfte sollen künftig zur solidarischen Finanzierung herangezogen werden. Private Krankenversicherungen sollen dafür aber nicht abgeschafft werden. Vielmehr können sie den Vorschlägen nach auch in Zukunft in einem solidarisch organisierten Bürgerversicherungsmarkt mitwirken.

Ferner verteidigt die SPD-Bürgerversicherung das so genannte Sachleistungsprinzip. Denn kein Versicherter soll nach seinem Arztbesuch zunächst selbst tief in die Tasche greifen müssen, um die Rechnung zu bezahlen – und anschließend möglicherweise nur einen Teilbetrag von der Versicherung erstattet bekommen. Es gehe darum „zu verhindern, dass Menschen durch Krankheit finanziell überfordert oder ungleich behandelt werden“, heißt es in dem Konzept. Das von Gesundheitsminister Rösler geplante Vorkasseverfahren wird darum entschieden abgelehnt.

Das Prinzip der Bürgerversicherung will die SPD zudem auch in der Pflege einführen, um eine bessere Versorgung zu erreichen – damit die solidarisch verbreiterte Einnahmebasis die finanziellen Vorraussetzung schafft für die Umsetzung besserer, bedarfsgerechterer Leistungen, die mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs verknüpft sind.

Mit den jetzt vorgelegten Eckpunkten hat die SPD erste Grundprinzipien für eine solidarische Versorgung, für medizinischen Fortschritt für alle vorgelegt. Und gegen die drohende Drei-Klassen-Medizin von Schwarz-Gelb. In den kommenden Monaten wird die SPD-Projektgruppe Bürgerversicherung das Konzept konkretisieren. Bis zum Frühjahr 2011 sollen weitere Details folgen.

Die Eckpunkte der Bürgerversicherung:
- Die Bürgerversicherung versichert jeden.
- Die Versicherungspflichtgrenze wird aufgehoben.
- Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenversicherungen bieten die Bürgerversicherung an. Alle Bürgerversicherungstarife werden in den Risikostrukturausgleich einbezogen.
- Einkommensbezogene Beiträge: Jeder zahlt nach seiner Leistungsfähigkeit aus Erwerbs- und Kapitaleinkommen seine Beiträge. Lohnbezogene Beiträge werden paritätisch finanziert.
- Kontrahierungszwang: jede Versicherung – ob gesetzliche oder privat –muss jeden ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
- Gesetzlicher Leistungskatalog: alles medizinisch Notwendige ist zu 100% versichert.
- Sachleistungsprinzip: Die Versicherten erhalten die Leistungen ohne in Vorleistung zu treten.
- Jeder kann die Krankenkasse frei wählen. Wer gesetzlich versichert ist, kann künftig zwischen den Bürgerversicherungsangeboten der gesetzlichen und der privaten Kassen wählen. Wer bereits einen privaten Versicherungsvertrag nach altem Muster hat, kann diesen behalten oder in ein Bürgerversicherungsangebot seiner Wahl wechseln. Wer neu krankenversichert wird, geht sofort in die Bürgerversicherung. Dabei wird nicht vorgeschrieben, ob das gesetzliche oder das private Bürgerversicherungsangebot gewählt wird.
- In der Bürgerversicherung sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert.

 

 

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