Reinhold Strobl Der Schnaittemnbacher SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl will sich nach wie vor für die Einführung von Mindestlöhnen einsetzen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshofs (BVG) hat zwar entschieden, das Volksbegehren zur Einführung von Mindestlöhnen in Bayern nicht zuzulassen. Das Urteil richte sich aber gegen Formalitäten - nicht gegen die Sache.
Immerhin seien zwei Verfassungsrichter zu dem Ergebnis gekommen, dass das Volksbegehren im Ganzen, zumindest aber in seinem überwiegenden Teil, hätte zugelassen werden müssen, weil der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz nicht abschließend Gebrauch gemacht habe.
Strobl: „Hätte der Landtag ein Gesetz über die Einführung von Mindestlöhnen beschlossen, so würde dieses Gesetz in Kraft treten.“ Leider aber hätten die Regierungsparteien die Einführung von Mindestlöhnen immer abgelehnt. Strobl: „Ich setze nun voll und ganz auf den Bund, Mindestlöhne flächendeckend einzuführen."
Schließlich weist Strobl auch noch auf die Bayerische Verfassung hin. Dort steht: „Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden.“ „Die menschliche Arbeitskraft ist als wertvolles wirtschaftliches Gut eines Volkes gegen Ausbeutung, Betriebsgefahren und sonstige gesundheitliche Schädigungen geschützt.“ „Jede ehrliche Arbeit hat den gleichen sittlichen Wert und Anspruch auf angemessenes Entgelt.“